Regeln zur Verwendung von Buchrezensionen
Rosenheim, 14. Oktober 2013
Eine genehmigungsfreie Nutzung von Rezensionsausschnitten die in Zeitungen, Zeitschriften und online-Medien veröffentlicht wurden, würde nach neuester Rechtsprechung gegen das Urheberrecht verstoßen.
Bei dem Versand von Rezensionsexemplaren und Pressematerial stützen wir uns ab sofort auf das vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. erarbeitete Regelwerk zur Verwendung von Buchrezensionen. Mit Anerkennung des darin dokumentierten Standards erklären sich Journalisten und Medien bereit, dass Auszüge von ihnen verfasster und/oder veröffentlichter Rezensionen vergütungsfrei und ohne gesonderte Erlaubnis von Buchverlagen genutzt werden können. Unter welchen Bedingungen diese Rezensionen unentgeltlich verwendet werden können ist ebenfalls in dem Regelwerk festgeschrieben.
Beim Versand von Rezensionsexemplaren legen wir dieses Regelwerk von nun an stets bei. Zudem steht es zum Download auf unserer Website unter der Rubrik Presse bereit.
Gerne stellen wir Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen der Presse weiterhin frühzeitig Informationen und Rezensionsexemplare zu unseren Neuerscheinungen zur Verfügung.
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